Kostenarten · Keine Betriebskosten
Zinsen, Tilgung, Kreditkosten: nicht umlagefähig
nicht umlagefähig§ 1 Abs. 1 BetrKV
Nie umlagefähig: Finanzierung ist Sache des Eigentümers.
Zinsen und Tilgung für einen Kredit der Gemeinschaft oder des Eigentümers, Bereitstellungszinsen und Kontokorrentzinsen entstehen nicht durch den Gebrauch des Gebäudes. Sie sind keine Betriebskosten.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Verzugszinsen, die die Gemeinschaft wegen verspäteter Hausgeldzahlung berechnet, sind ebenfalls nicht umlagefähig.
Umlageschlüssel
Entfällt.
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.