Kostenarten · Keine Betriebskosten
Rechtsschutz und Rechtskosten der Gemeinschaft: nicht umlagefähig
nicht umlagefähig§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Nie umlagefähig: Rechtsschutzversicherung, Anwalts- und Gerichtskosten der WEG.
Eine Rechtsschutzversicherung der Gemeinschaft ist keine Sach- oder Haftpflichtversicherung und damit keine Betriebskostenart. Anwalts- und Gerichtskosten, etwa aus einer Beschlussanfechtung, sind Verwaltungskosten.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Steckt der Rechtsschutz in der Sammelposition „Versicherungen“, ist die Position nur teilweise umlagefähig.
Umlageschlüssel
Entfällt.
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.