Abrechnungsjahr 2025: Die Abrechnung muss Ihrem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
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Kostenarten · § 2 Nr. 1 BetrKV

Grundsteuer: umlagefähig

umlagefähig§ 2 Nr. 1 BetrKV

Umlagefähig. Steht nicht in der Jahresabrechnung, sondern im Bescheid der Stadt.

Die Grundsteuer ist die erste Kostenart im Katalog des § 2 BetrKV und in fast jedem Mietvertrag vereinbart. Bei einer Eigentumswohnung erhält der Eigentümer den Bescheid direkt von der Stadt oder Gemeinde, meist einmal im Jahr, oft zusammen mit anderen Abgaben als „Grundabgabenbescheid“.

In der Jahresabrechnung der Verwaltung fehlt die Grundsteuer deshalb in der Regel. Wer sie vergisst, legt zu wenig um. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten neue Bescheide; maßgeblich ist der Betrag für das Abrechnungsjahr.

Wo es in der Praxis schiefgeht

  • Der Bescheid läuft noch auf den Voreigentümer oder Erblasser: Der Betrag gilt trotzdem für die Wohnung.
  • Nachforderungen der Gemeinde für Vorjahre dürfen Sie nachträglich für das betroffene Jahr abrechnen, weil Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB); tun Sie das innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Bescheids (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012, VIII ZR 264/12). Alternativ ist die Abrechnung im Jahr der Zahlung zulässig (Abflussprinzip, BGH VIII ZR 49/07), dann aber einheitlich.

Umlageschlüssel

Der Bescheid gilt für die Wohnung selbst, ein Verteilerschlüssel ist nicht nötig. Bei Einzug im Jahr zeitanteilig.

So steht es in Ihrem Vermieterbericht

Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.

Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.