Abrechnungsjahr 2025: Die Abrechnung muss Ihrem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
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Kostenlos in der Testphase

Ihre Unterlagen – den Rest übernehmen wir.

Fünf kurze Schritte, etwa fünf Minuten, wenn die Unterlagen bereitliegen. Legen Sie bereit: die Jahresabrechnung der Verwaltung samt Heizkostenabrechnung, den Mietvertrag und den Jahresbetrag Ihrer Grundsteuer (steht im Bescheid Ihrer Stadt).

Unterlagen auf Papier? Am einfachsten öffnen Sie diese Seite direkt am Handy, fotografieren jede Seite und laden die Fotos gleich dort hoch, mehrere Dateien je Feld sind möglich. Vom Mietvertrag genügen die Seiten mit Wohnfläche, Vorauszahlung und Betriebskosten; Persönliches dürfen Sie schwärzen. Wir nehmen PDF, Fotos (JPG, PNG, HEIC) und Excel, bis 25 MB je Datei und 60 MB insgesamt.

Ihre Angaben
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Ihre Angaben als Vermieter

2

Jahresabrechnung der Verwaltung

Die Heizkostenabrechnung des Messdienstes (Techem, ista, Brunata, Minol) ist meist ein eigenes Dokument, bitte mit dazu. Haben Sie nur die Jahresabrechnung, fordern Sie das Blatt bei der Verwaltung an; ohne dieses rechnen wir mit der Heizkostensumme der Verwaltung und ohne CO2-Aufteilung.

3

Mietvertrag

4

Grundsteuer

Jahresbetrag laut Grundsteuerbescheid Ihrer Stadt oder Gemeinde. In der Jahresabrechnung der Verwaltung ist die Grundsteuer normalerweise nicht enthalten; steht sie dort ausnahmsweise doch, schreiben Sie das in die Anmerkungen.

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Absenden

Der Button wird aktiv, sobald Sie die AGB oben akzeptiert haben.

Nach dem Absenden bekommen Sie sofort eine Bestätigung per E-Mail. Fehlt uns etwas, fragen wir nach. Ihre Abrechnung kommt am nächsten Werktag, bei Eingang bis 16 Uhr. Ihre Unterlagen werden nur für diese Abrechnung verwendet und zwölf Monate nach Lieferung gelöscht, auf Wunsch früher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.