Kostenarten · § 2 Nr. 17 BetrKV
Rauchwarnmelder: bitte prüfen
Wartung und Prüfung nur bei Vereinbarung umlagefähig, die Gerätemiete nie.
Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht. Die Kosten der regelmäßigen Prüfung und Wartung können sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV sein, aber nur, wenn der Mietvertrag diese Kostenart ausdrücklich nennt (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2022, VIII ZR 117/21).
Die Miete der Geräte ist dagegen nie umlagefähig: Sie tritt an die Stelle der Anschaffung und gehört damit zu den Kosten des Eigentümers (BGH, Urteil vom 11. Mai 2022, VIII ZR 379/20). Auch der Einbau bleibt beim Eigentümer.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Messdienste rechnen Miete und Wartung oft in einer Zeile ab. Dann brauchen Sie die Aufteilung; ohne sie bleibt die Position offen.
- Ohne ausdrückliche Nennung im Mietvertrag ist auch die Wartung nicht umlagefähig.
Umlageschlüssel
Je Wohnung oder nach dem Schlüssel des Mietvertrags, wenn die Wartung vereinbart ist.
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.