Kostenarten · Keine Betriebskosten
Versicherungen ohne Gebäudebezug: nicht umlagefähig
Rechtsschutz, D&O, Vertrauensschaden, Hausrat und eine eigene Mietausfallversicherung bleiben beim Eigentümer.
§ 2 Nr. 13 BetrKV nennt nur Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes: Feuer, Sturm, Wasser, Glas, Elementarschäden und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Alles, was den Eigentümer, den Verwalter oder den Beirat schützt, ist Verwaltungskosten oder gar keine Betriebskosten.
Nicht umlagefähig sind deshalb Rechtsschutz, Vermögensschadenhaftpflicht und D&O für Beirat und Verwalter, Vertrauensschadenversicherung, Hausratversicherung und eine eigenständige Mietausfallversicherung. Anders liegt es beim Mietausfall, der in der Gebäudeversicherung mitversichert ist: Er bleibt umlagefähig (BGH, Urteil vom 6. Juni 2018, VIII ZR 38/17).
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Der Selbstbehalt im Schadensfall ist keine Prämie, sondern Instandsetzung.
- Eine Sammelposition „Versicherungen“ kann beides enthalten; dann hilft nur die Aufstellung des Versicherers.
Umlageschlüssel
Entfällt.
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.