Kostenarten · § 2 Nr. 14 BetrKV
Hauswart: bitte prüfen
Umlagefähig, aber ohne die Anteile für Reparaturen und Verwaltung. Die weist die Verwaltung selten aus.
Der Hauswart ist umlagefähig, soweit er laufende Aufgaben erledigt: Kontrollgänge, Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Kleinwartung. Nicht umlagefähig sind Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungsarbeiten, etwa Reparaturen oder das Anlegen von Schlüssellisten.
Enthält der Hauswartvertrag beide Anteile, muss der nicht umlagefähige Anteil herausgerechnet werden. Ein pauschaler Prozentabzug reicht nicht, sobald der Mieter ihn bestreitet: Dann müssen Sie anhand des Hauswartvertrags und der Tätigkeitsbeschreibung darlegen, welche Arbeiten umlagefähig sind (BGH, Urteil vom 20. Februar 2008, VIII ZR 27/07). Fordern Sie den Vertrag bei der Verwaltung an.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Der Hauswart macht die Reparatur, und die Verwaltung bucht seine Stunden komplett auf „Hauswart“.
- Reinigung und Gartenpflege stehen zusätzlich als eigene Positionen: Dann darf der Hauswartanteil dafür nicht noch einmal umgelegt werden.
- Eine Notdienst- oder Bereitschaftspauschale gehört zur Verwaltung und ist nicht umlagefähig (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019, VIII ZR 62/19).
Umlageschlüssel
Nach dem Schlüssel Ihres Mietvertrags; nennt er keinen, nach dem Schlüssel der Gemeinschaft, meist Miteigentumsanteile (§ 556a Abs. 3 BGB).
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.