Kostenarten · § 2 Nr. 13 BetrKV
Sach- und Haftpflichtversicherungen: umlagefähig
Umlagefähig: Gebäude-, Haftpflicht-, Glas-, Öltank-, Aufzugversicherung. Rechtsschutz nicht.
Versicherungen des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Glasversicherung, die Öltankversicherung und die Aufzugshaftpflicht sind umlagefähig.
Nicht umlagefähig sind Versicherungen, die nicht das Gebäude oder die Haftung aus dem Gebäude betreffen: Rechtsschutz der Gemeinschaft, Hausrat, Vertrauensschaden des Verwalters und eine eigenständige Mietausfallversicherung gegen Zahlungsausfall. Die Mietverlustklausel innerhalb der Wohngebäudeversicherung dagegen ist Teil der Gebäudeversicherung und umlagefähig.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Verwaltungen führen oft eine Sammelposition „Versicherungen“. Ist eine Rechtsschutzversicherung dabei, muss sie herausgerechnet werden.
- Versicherungen ohne Gebäudebezug (D&O und Vermögensschadenhaftpflicht für Beirat oder Verwalter, Vertrauensschaden, Hausrat, eigenständige Mietausfallversicherung) sind nie umlagefähig; der Selbstbehalt im Schadensfall ist keine Prämie, sondern Instandsetzung.
Umlageschlüssel
Nach dem Schlüssel Ihres Mietvertrags; nennt er keinen, nach dem Schlüssel der Gemeinschaft, meist Miteigentumsanteile (§ 556a Abs. 3 BGB).
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.