Kostenarten · Keine Betriebskosten
Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage): nicht umlagefähig
Nie umlagefähig. Die Zuführung ist Vermögen der Gemeinschaft, keine Kosten.
Die Rücklage ist der größte Posten, den Vermieter fälschlich umlegen. Die Zuführung ist Sparen für künftige Reparaturen, also weder laufend entstehende Kosten noch Betriebskosten. Sie bleibt beim Eigentümer, unabhängig davon, wie die Verwaltung sie nennt.
Auch Entnahmen aus der Rücklage für Reparaturen sind Instandsetzung und nicht umlagefähig.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Eine Sonderumlage für eine Sanierung ist dasselbe in anderer Form und nicht umlagefähig. Deckt eine Sonderumlage dagegen Betriebskosten (etwa eine Energiekosten-Nachzahlung), zählt die Kostenart dahinter, nicht das Wort Sonderumlage.
Umlageschlüssel
Entfällt.
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.