Kostenarten · § 2 Nr. 9 BetrKV
Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: umlagefähig
Umlagefähig: Treppenhaus, Flure, Keller, Fenster der Gemeinschaftsflächen.
Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile ist umlagefähig, ebenso die laufende Ungezieferbekämpfung. Ob ein Reinigungsunternehmen oder der Hauswart reinigt, spielt keine Rolle; doppelt darf die Position aber nicht auftauchen.
Die Reinigung nach einem Wasserschaden oder die Beseitigung von Graffiti sind Instandsetzung und nicht umlagefähig.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Steht die Reinigung schon im Hauswartvertrag, darf sie nicht zusätzlich als eigene Position umgelegt werden.
Umlageschlüssel
Nach dem Schlüssel Ihres Mietvertrags; nennt er keinen, nach dem Schlüssel der Gemeinschaft, meist Miteigentumsanteile (§ 556a Abs. 3 BGB).
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.