Kostenarten · § 2 Nr. 3 BetrKV
Entwässerung (Abwasser, Niederschlagswasser): umlagefähig
Umlagefähig: Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Betrieb einer Hebeanlage.
Die Entwässerung umfasst die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten einer eigenen Entwässerungsanlage und den Betrieb einer Entwässerungspumpe oder Hebeanlage. Die Niederschlagswassergebühr, die viele Kommunen getrennt erheben, gehört dazu.
Verwaltungen führen Wasser und Abwasser oft in einer Position. Für die Abrechnung ist das unproblematisch, solange der Schlüssel derselbe ist.
Wo es in der Praxis schiefgeht
- Die Reinigung verstopfter Abflussrohre ist Instandhaltung und nicht umlagefähig; die regelmäßige Wartung der Hebeanlage schon.
Umlageschlüssel
Wie das Wasser: nach Verbrauch, wenn gezählt, sonst nach Mietvertrag oder Schlüssel der Gemeinschaft.
So steht es in Ihrem Vermieterbericht
Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.