Abrechnungsjahr 2025: Die Abrechnung muss Ihrem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
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Kostenarten · § 2 Nr. 4 BetrKV

CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilung): bitte prüfen

bitte prüfen§ 2 Nr. 4 BetrKV, §§ 5 und 7 CO2KostAufG

Nur zum Teil umlagefähig: Der Vermieteranteil nach dem Stufenmodell wird vor der Umlage abgezogen.

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten des CO2-Preises auf Gas, Öl und Fernwärme. Wie viel der Vermieter trägt, hängt vom Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche ab: zehn Stufen von 0 Prozent (unter 12 kg CO2 je m² und Jahr) bis 95 Prozent (52 kg und mehr). Der Vermieter berechnet Ausstoß und Stufe und zieht seinen Anteil von den CO2-Kosten ab, bevor die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung verteilt werden (§§ 5 und 7 CO2KostAufG).

Bei einer Eigentumswohnung macht das meist der Messdienst der Gemeinschaft: Das Beiblatt zur Heizkostenabrechnung weist die Stufe, den Vermieteranteil und die Berechnungsgrundlagen aus. Diese Angaben müssen in Ihrer Abrechnung an den Mieter stehen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Fehlen sie, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen und die Aufteilung nachfordern (§ 7 Abs. 4).

Wo es in der Praxis schiefgeht

  • Der Messdienst hat die Aufteilung nicht gemacht (kommt bei älteren Verträgen vor): Dann brauchen Sie aus der Brennstoffrechnung der Gemeinschaft Emissionen, CO2-Kosten und Emissionsfaktor (§ 3 CO2KostAufG) und die Wohnfläche des Gebäudes.
  • Die Stufe wird aus dem Ausstoß des ganzen Gebäudes bestimmt, nicht aus dem Verbrauch der Wohnung.
  • Bei Einzug im Jahr werden die Stufengrenzen anteilig auf den Zeitraum gekürzt (§ 5 Abs. 1 Satz 4 CO2KostAufG).

Umlageschlüssel

Zuerst Vermieteranteil nach Stufe abziehen, dann Rest wie die Heizkosten nach §§ 7 bis 9 HeizkostenV verteilen.

So steht es in Ihrem Vermieterbericht

Jede Position Ihrer Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart mit Katalognummer, und die Abrechnung für Ihren Mieter ist gleich fertig. Jahresabrechnung und Mietvertrag hochladen, den Rest übernehmen wir.

Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, hängt immer auch von Ihrem Mietvertrag ab.