Abrechnungsjahr 2025: Die Abrechnung muss Ihrem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
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Wissen · Stand September 2026

§ 35a EStG: Der Steuerbonus Ihres Mieters steht in Ihrer Abrechnung

Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Wartung von Heizung und Aufzug: Von den Lohnanteilen dieser Kosten zieht das Finanzamt Ihrem Mieter 20 Prozent direkt von der Einkommensteuer ab, soweit er welche zahlt. Er braucht dafür eine Bescheinigung, und die kann Ihre Abrechnung gleich mitliefern.

Worum es geht

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Abs. 1, höchstens 510 Euro im Jahr), haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2, höchstens 4.000 Euro) und Handwerkerleistungen (Abs. 3, höchstens 1.200 Euro). Begünstigt sind nach § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG nur die Arbeitskosten; dazu zählt die Finanzverwaltung auch Fahrt- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittel wie Streugut, nicht aber Material.

Der Mieter kann die Ermäßigung auch für Leistungen beanspruchen, die über die Betriebskostenabrechnung auf ihn umgelegt wurden. Das hat das Bundesfinanzministerium ausdrücklich klargestellt (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, BStBl I 2016, 1213, Rz. 26 f.). Voraussetzung ist ein Nachweis, aus dem die begünstigten Anteile hervorgehen.

Was Sie ausweisen

Für jede begünstigte Kostenart den auf den Mieter entfallenden Lohnanteil, getrennt nach den drei Gruppen. Die Gesamtabrechnung der Gemeinschaft enthält diese Aufteilung häufig schon, weil Verwaltungen sie für die Eigentümer erstellen; dann rechnen Sie den Anteil Ihrer Wohnung und den Zeitanteil des Mieters heraus. Fehlt sie, fragen Sie die Verwaltung. Die meisten liefern die Aufteilung auf Nachfrage, weil die Eigentümer sie für die eigene Steuererklärung ebenso brauchen.

Müssen Sie das?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Gerichte leiten aber aus dem Mietvertrag eine Nebenpflicht ab, dem Mieter die Angaben zu verschaffen, wenn sie Ihnen vorliegen oder mit zumutbarem Aufwand beschaffbar sind; abschließend geklärt ist die Frage nicht. Ob Sie den Nachweis gleich in die Abrechnung aufnehmen oder auf Nachfrage getrennt liefern, bleibt Ihnen überlassen. Gleich mitliefern spart die Nachfrage.

Wie der Mieter es nutzt

In der Einkommensteuererklärung, Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Die Höchstbeträge gelten je Haushalt und Jahr für alle Aufwendungen zusammen, auch für eigene Rechnungen des Mieters. Ein Nachweis aus der Abrechnung genügt, einzelne Rechnungen muss der Mieter nicht vorlegen.

Merksatz

20 Prozent der Lohnanteile aus Hausmeister, Reinigung, Garten, Wartung: Das ist Geld Ihres Mieters, und Ihre Abrechnung ist sein Nachweis dafür.

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Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verantwortlich für die Abrechnung bleiben Sie als Vermieter.

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